Tipps zum Thema Arbeitsverweigerung deiner Mitarbeiterin oder deines Mitarbeiters
Was ist eine Arbeitsverweigerung?
Grundsätzlich kannst du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber deiner Arbeitnehmerin oder deinem Arbeitnehmer sämtliche Arbeiten zuweisen, die mit dem Arbeitsvertrag, Pflichtenheft usw. im Einklang stehen. Sofern ihr nichts anderes vereinbart habt, sind von deiner Arbeitnehmern oder deinem Arbeitnehmer auch Arbeiten zu verrichten, die üblicherweise von anderen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern im gleichen Betrieb übernommen werden könnten. Daneben gehören auch verbundene Nebenpflichten zu ihren oder seinen Aufgaben. So kann deine Verkäuferin im Zweifel zu leichten Reinigungsarbeiten, dein Lastwagenfahrer zu kleineren Reparaturen herangezogen, aber deine kaufmännische Angestellte nicht zur Hausarbeit aufgeboten werden. Eine Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn deine Arbeitnehmerin bzw. dein Arbeitnehmer sich weigert, ihre oder seine Arbeitsleistung zu erbringen.
Grundsätzlich ist eine Arbeitsverweigerung ein Kündigungsgrund. Du solltest aber bevor du eine fristlose Kündigung aussprichst eine Verwarnung an die Arbeitnehmende oder den Arbeitnehmenden schicken.
Gesetzlich ist die Verwarnung nicht geregelt, von daher lassen sich kaum allgemein gültige Regeln dazu aufstellen. Du musst mit der Verwarnung auch nicht automatisch eine fristlose Kündigung androhen. Es muss aus der Verwarnung verständlich für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer sein, dass sie oder er mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss, wenn sie oder er nochmals die Arbeit verweigert.
Folgende Punkte solltest du in der Verwarnung ansprechen:
- Beanstandung: Du musst als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erklären, was vorgefallen ist und was deine Arbeitnehmerin bzw. dein Arbeitnehmer falsch gemacht hat hinsichtlich ihrer bzw. seiner Arbeitsleistung.
- Hinweis: Du musst sie bzw. ihn darauf hinweisen, dass du eine Arbeitsverweigerung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers in Zukunft nicht mehr dulden wirst.
- Ankündigung: Zudem musst du mit der Verwarnung der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ankündigen, welche Schritte du einleitest, falls sich die Arbeitsverweigerung wiederholt.
Solltest du eine Verwarnung an deine Arbeitnehmerin bzw. deinen Arbeitnehmer schicken müssen, ist es ratsam dies schriftlich und per Einschreiben zu tun. So kannst du sicher sein, dass sie oder er die Verwarnung erhält und hast einen Nachweis für die Zustellung. Schicke die Verwarnung am besten maximal zwei bis drei Arbeitstage nach der Arbeitsverweigerung, ansonsten verliert die Verwarnung an Bedeutung. Gesetzlich gibt es aber hierzu keine Fristen.
Wir haben dir einen Musterbrief erstellt und erläutern detailliert, wie eine schriftliche Verwarnung aufgebaut sein und was sie beinhalten sollte. In unserem zweiten Anhang findest du die rechtliche Lage rund um die fristlose Kündigung.