Du hast als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag erhalten, kannst aber deine Arbeit aus bestimmten Gründen nicht aufnehmen?
Damit du bei einem Annahmeverzug deinen vertraglich geregelten Lohn erhältst, müssen folgende zwei Bedingungen erfüllt sein:
Erstens muss der Grund für den Annahmeverzug in der Risikosphäre der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers liegen. Im Bauwesen könnten das zum Beispiel eine fehlende Bewilligung oder fehlendes Baumaterial sein.
Zweitens musst du deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber deine Arbeitskraft ausdrücklich anbieten. Dies kann mündlich erfolgen, aber wir empfehlen dir einen eingeschriebenen Brief. Eine Vorlage findest du im Anhang.