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Arbeitslos in Zeiten der Pandemie

Welche Rechte hast du als Arbeitssuchende/-r in dieser besonderen Situation? Worauf musst du achten? MyRight gibt Antwort.

Die Antwort im Detail

Lese die Auswirkungen der neusten Entwicklungen in unserem Rechtstipp Corona: Die neusten Entscheidungen des Bundes und ihre Auswirkungen

Arbeitslosigkeit während der Pandemie

Stand 17.11.2020

Kann ich als arbeitslose Person während der Pandemie einer Arbeitsstelle zugewiesen werden?

Ja, das ist möglich. Die Arbeit muss jedoch zumutbar sein. Zudem gilt auch hier der Arbeitnehmerschutz, das heisst, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, geeignete und verhältnismässige Massnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu treffen und so eine Ansteckung oder Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Muss ich während der Pandemie Arbeitsbemühungen tätigen?

Ja. Auch während der Pandemie ist die Stellensuche fortzusetzen

Muss ich mich immer noch persönlich bei der Wohngemeinde oder beim RAV anmelden, wenn ich arbeitslos werde?

Auch im Pandemiefall ist die Anmeldung beim RAV sichergestellt. Je nachdem erfolgt die Anmeldung persönlich, elektronisch oder per Post. Für weitere Informationen zu den Öffnungszeiten verweisen wir dich an das zuständige RAV.

Ich habe meine Stelle gekündigt, weil ich wegen Fernbleibens vom Arbeitsplatz keinen Lohn mehr erhalte. Kann ich Arbeitslosenentschädigung geltend machen? Muss ich mit einer Sanktion rechnen?

Ja, du kannst Arbeitslosenentschädigung geltend machen, wenn du gewillt und in der Lage bist, eine neue Arbeit anzunehmen. Falls du während des Fernbleibens vom Arbeitsplatz eine familienrechtliche Pflicht wahrgenommen hast, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn weiterhin zu bezahlen. Ansonsten liegt ein Fehlverhalten des Arbeitgebers vor und du musst entsprechend nicht mit Sanktionen rechnen.

Ich habe aus Angst vor Ansteckung meine Stelle gekündigt. Kann ich Arbeitslosenentschädigung geltend machen? Muss ich mit einer Sanktion rechnen?

Ja, du kannst Arbeitslosenentschädigung geltend machen, wenn du gewillt und in der Lage bist, eine neue Arbeit anzunehmen. Du musst dann mit einer Sanktion rechnen, wenn sich das Risiko als nicht vorhanden erweist (wenn beispielsweise der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkam und seine Mitarbeitenden ausreichend schützt).