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COVID-19: Verfallen Fitnessabo, Konzerttickets, Flug- und Hotelreservationen?

Was tun, wenn Fitnesscenter oder Hotels zu sind, Trainings bei Sportvereinen oder Musikstunden ausfallen. Verfallen Beiträge? MyRight gibt Antworten.

Die Antwort im Detail

Lese die Auswirkungen der neusten Entwicklungen in unserem Rechtstipp Corona: Die neusten Entscheidungen des Bundes und ihre Auswirkungen

Verfällt mein Fitnessabo, Konzerttickets, Flug- und Hotelreservationen?

Stand 11.03.2021

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, werden in der Schweiz von Bund und Kantonen immer wieder Massnahmen beschlossen. Diese haben Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Wir haben Antworten auf aufkommende Fragen zusammengetragen.

In diesem Artikel wollen wir die folgenden Themen erläutern:

Fitnessabos, Trainings, Konzerttickets und Musikstunden

Das Fitnessstudio muss aufgrund behördlicher Anordnungen bis auf Weiteres schliessen. Was geschieht mit meinem Fitnessabonnement?

Gewisse Fitnesscenter haben Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert, die regeln, was in Situationen wie der Vorliegenden gelten soll. Sollte dies in deinem Vertrag nicht der Fall sein, empfehlen wir dir, dich zeitnah an dein Fitnesscenter zu wenden und über eine Verlängerung des Abos um die Dauer der Centerschliessung zu diskutieren. Da das Fitnesscenter durch die angeordnete Schliessung seine Leistung zeitweise nicht erbringen kann, ist ebenfalls eine Vertragsauflösung denkbar. Das Fitnesscenter schuldet angesichts der aktuellen Lage keinen Schadenersatz. Du kannst allerdings eine Rückzahlung pro Rata für diejenigen Monate vom Fitnesscenter verlangen, in welchen du aufgrund der Schliessung nicht mehr trainieren kannst.

Trainings können aufgrund des Coronavirus und aufgrund behördlicher Anordnungen nicht stattfinden. Fussballclubs, Schwimmvereine und andere Sportvereine müssen den Trainingsbetrieb einstellen. Was passiert mit dem bereits bezahlten Mitgliederbeitrag?

Es ist davon auszugehen, dass Mitgliederbeiträge nicht zurückerstattet werden müssen. Der Vereinsbeitrag ist kein Entgelt für eine bestimmte Leistung und die Rechte eines Mitglieds erschöpfen sich nicht in der Nutzung der Vereinseinrichtungen bzw. des Vereinsgeländes oder der Teilnahme an Trainings. Anderes kann in den Statuten festgehalten sein. Eine sofortige Beendigung der Mitgliedschaft ist denkbar, sofern die Fortführung nicht mehr zumutbar erscheint.

In unserem Artikel Du möchtest dein Fitnessstudio-Abo kündigen? erfährst du, wann und ob du dein Fitnessabo ausserterminlich kündigen kannst und wie du dafür vorgehen musst.

Ich habe für mich oder mein Kind Musikstunden gebucht, die jetzt nicht mehr stattfinden. Kann ich den bereits bezahlten Betrag zurückfordern?

Sagt ein privater Musiklehrer Lektionen ab oder ist er aufgrund von behördlichen Anweisungen dazu gezwungen, so ist er grundsätzlich verpflichtet, hierfür geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. In einem Vertrag können anderweitige Regelungen vorgesehen sein.

Ich habe für ein Konzert oder ein Theater Eintrittskarten gekauft. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises?

Wurde die Veranstaltung aufgrund einer Anweisung der Gesundheitsbehörden annulliert, ist der Veranstalter grundsätzlich verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Der Vertrag mit dem Veranstalter kann jedoch von diesem Grundsatz abweichende Regelungen beinhalten. Meist befinden sich entsprechende Klauseln (welche Rechte und Pflichten im Fall einer Epidemie gelten) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Veranstalter.

Entscheidest du aus persönlichen Gründen (beispielsweise aus Angst vor einer Ansteckung) an einer Veranstaltung, die stattfindet, nicht teilzunehmen, kannst du den Kaufpreis nicht zurückfordern.

Wie verhält es sich mit damit verbunden Hotelbuchungen und Tickets für den öffentlichen Verkehr?

Eine Rückerstattung der Buchungskosten steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Absage des konkret zu besuchenden Events. Dies bedeutet, dass du auf deinen Kosten sitzen bleibst, wenn dir das Hotel beziehungsweise die öffentlichen Verkehrsmittel nicht freiwillig entgegenkommen und dir den Kaufpreis der Buchung respektive des Tickets ganz oder teilweise rückerstatten oder einen Ersatztermin anbieten. Möglicherweise vergütet dir deine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten.

Ferien und Reisen zu Coronazeiten

Ich habe Ferien gebucht. Aufgrund von Massnahmen wegen des Coronavirus musste das Hotel jedoch meine Reservation stornieren. Erhalte ich die Anzahlung, die ich für meine Hotelreservierung bereits geleistet habe, zurück?

Ja, grundsätzlich zahlt dir das Hotel die Reservationsgebühr zurück. In beschriebenem Fall wird der Vertrag aufgelöst und das Hotel muss dir das bereits empfangene Geld zurückerstatten. Verträge können jedoch ein anderes Vorgehen vorsehen. Wir empfehlen dir, auf den Hotelbetrieb zuzugehen und Lösungsmöglichkeiten (bspw. eine Verschiebung des Aufenthalts oder die Rückerstattung des Geldes) zu besprechen.

Einreisebeschränkungen
Informiere dich auf den offiziellen Seiten des Landes, in das du einreisen möchtest, ob Einreisestopps oder -beschränkungen bestehen.

Storno
Wenn keine Reisewarnung des EDA für den Ort der geplanten Reise vorliegt, musst du die vertraglich vorgesehene Stornogebühr des Reiseveranstalters bezahlen.
Viele Reiseveranstalter sind momentan kulant und erheben wenige bis keine Stornogebühren. Es ist jedoch wichtig, die AGB gut zu lesen, da z. B. Servicegebühren in jedem Fall zu bezahlen sind. Lass dir zur Sicherheit schriftlich (per E-Mail) bestätigen, was dir im Stornofall rückerstattet wird.

Auch wenn du eine Reiseversicherung hast, solltest du abklären, in welchen Fällen diese zum Tragen kommt. Frage konkret nach deinem Reiseland und den geplanten Daten und lass dir die Auskunft schriftlich geben. Handelt es sich bei deiner Reise um eine Pauschalreise*, bist du einerseits gegen den Konkurs deines Anbieters geschützt. Das heisst, die Anbieterin oder der Anbieter ist verpflichtet, das Geld, das du ihr oder ihm für Ferien schon überwiesen hast, zu schützen. Sprich: Du erhältst es zurück, wenn sie oder er Konkurs ginge.

Andererseits hast du, wenn die Anbieterin oder der Anbieter deine Reise storniert, folgende Optionen:

  • du kannst eine andere gleichwertige oder höherwertige Pauschalreise ohne Aufpreis antreten
  • eine andere Pauschalreise mit niedrigerem Preis antreten und die Differenz zu verlangen
  • oder du kannst die bereits bezahlten Beträge zurückfordern und die Reise nicht antreten

Storniert die Anbieterin oder der Anbieter die Reise jedoch nicht aufgrund einer Reisewarnung des EDA oder einer behördlichen Anordnung, sondern weil wegen der Corona-Krise zu wenige Buchungen erfolgt sind, handelt es sich nicht um höhere Gewalt – und du hast die oben beschriebenen Rechte. Buchst du nur einen Last-Minute-Flug, kannst du dich hier über deine Rechte informieren.

Wenn du das Hotelzimmer und das Mietauto direkt gebucht hast, trägst du grundsätzlich als Kundin oder Kunde das Kostenrisiko. Dies bedeutet, dass du auf deinen Kosten sitzen bleibst, wenn dir die Dienstleister nicht entgegenkommen und dir den Kaufpreis der Buchung ganz oder teilweise rückerstatten beziehungsweise eine Umbuchung anbieten. Wir empfehlen dir, die Annullationsbestimmungen gut zu lesen. Viele Hotels bieten bis 24 Stunden vor Eintreffen kostenlose Stornomöglichkeiten an; ausserdem gibt es sogenannte Cancellation Fees. Prüfe auch die Vertragsbestimmungen deiner Reise- oder Reiseannullationsversicherung, falls du eine solche abgeschlossen hast. Wenn du die Reise bei einem Reiseanbieter gebucht hast, setze dich mit diesem in Verbindung, um eine Rückzahlung des Reisepreises oder einer Umbuchung zu verlangen.

Wie verhält es sich mit der Annulation von Flügen?

Werden Flüge aufgrund behördlicher Anordnungen annulliert, kannn die Fluggesellschaft die versprochene Leistung nicht mehr erfüllen – das heisst, den Flug nicht ausführen. Melde dich in diesem Fall entweder direkt bei der Airline, bei deinem Reisebüro, bei deiner Reiseversicherung oder bei einem Fluggastrechtportal, um deinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung geltend zu machen. Weitere Ansprüche kannst du leider nicht geltend machen. Hinweis: Viele Fluganbieter, wie beispielsweise die Swiss, haben spezielle Hotlines eingerichtet. Informiere dich auf den Websites der Reiseanbieter. Ist unklar, ob die Reise durchgeführt wird, empfehlen wir dir ebenfalls, direkt den Reiseveranstalter oder die Airline zu kontaktieren. Wichtig: Wenn du als betroffene Person den Flug selbst stornierst, verlierst du Ansprüche auf Rückerstattung.

Vor Ort
Jedes Land verordnet eigene Bestimmungen zu Quarantäne und weiteren Einschränkungen wie Öffnungszeiten, Maskentragepflicht, geschlossene Sehenswürdigkeiten etc. Informiere dich vor der Buchung darüber, damit du dir ein Bild machen kannst, ob du unter diesen Umständen in dieses Land reisen willst. Halte dich in jedem Fall an die Anweisungen der lokalen Behörden, denn die Missachtung der Vorschriften kann mit Bussen oder auch mit Gefängnis bestraft werden.

Dein Gefühl
Ferien sollen ein Genuss sein. Wenn man sich während des Urlaubs aber nur sorgt, kann der Genuss schnell in den Hintergrund geraten. Informiere dich daher auch über die Stimmung und die Entwicklung der Situation vor Ort.


*Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst: Beförderung (beispielsweise Flug oder Zugfahrt) Unterbringung (beispielsweise Hotel oder Jugendherberge) andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen (beispielsweise Ausflüge am Ferienziel).

Erfahre mehr über die Auswirkungen von COVID-19 auf unser Arbeits- und Alltagsleben: