Informationen rund um das Thema Inkassogebühren
Grundsätzlich musst du zu dem Zeitpunkt bezahlen, der vereinbart wurde. Deine Vertragspartnerin oder dein Vertragspartner darf auch erst dann die Zahlung anfordern. Ab diesem Zeitpunkt kann jedoch auch eine Inkassofirma beauftragt werden. Meist geschieht dies aber erst nach einer ersten Mahnung.
Achtung: Eine Mahnung ist nicht zwingend nötig. Wenn du zum vereinbarten Termin nicht bezahlt hast, darfst du – rein theoretisch – schon betrieben werden!
Laut Gesetz sind ab Verzug (ab dem Zeitpunkt, an dem du du zahlen musst) 5% Zins zusätzlich geschuldet – es sei denn, ihr habt einen höheren Verzugszins vereinbart. Entsprechend verhält es sich mit Mahngebühren oder Mahnspesen: Diese sind nur fällig, wenn du sie z. B. in den AGB akzeptiert hast und dort auch die Höhe festgelegt ist. Werden ohne Vereinbarung mehr Verzugskosten verlangt, als mit den 5% Zinsen abgedeckt sind, muss die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (die Person oder Firma, die von dir das Geld verlangt) nachweisen, wie diese Kosten zustandekommen. Das ist oftmals zu schwierig. Auch dürfen hier die Kosten von Inkassounternehmen nicht addiert werden.
Weitere Fantasiekosten wie "Rechtsberatungskosten", "Kundenkosten" etc. dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Wurdest du hingegen zu Recht betrieben (wodurch Betreibungskosten entstanden sind), darf die Inkassofirma diese einfordern.
Wichtig ist es, sich nicht einschüchtern zu lassen, denn das ist die Taktik der Inkassofirmen. Lass dich nicht unter Druck setzen und lass die Rechnung von einem Profi prüfen, bevor du bezahlst – auch wenn dir mit einer Betreibung gedroht wird.