Hinweise zur Erstellung einer Patientenverfügung
Willst du bereits heute selbst entscheiden, ob in Zukunft nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit lebenserhaltende medizinische Massnahmen durchgeführt werden sollen? Neben einer Erleichterung für deine Angehörigen ist es auch gut zu wissen, dass im Ernstfall dein Wille durchgesetzt wird.
Mit einer Patientenverfügung bestimmst du, welche Drittperson – beispielsweise im Falle eines schlimmen Verkehrsunfalls – darüber entscheidet, welche medizinischen Massnahmen getroffen werden sollen. Neben der Wahl einer Vertrauensperson kannst du auch regeln, welche medizinischen Massnahmen nicht vollzogen werden sollen (z. B. künstliches Koma). Das medizinische Personal muss Eingriffe mit der Vertrauensperson vorab besprechen (sofern dies zeitlich möglich ist)und genau definierte medizinische Eingriffe unterlassen, wenn dies die Verfasserin oder der Verfasser in der Patientenverfügung angeordnet hat.
Damit die Patientenverfügung gültig ist, muss sie datiert und eigenhändig unterzeichnet sein. Sie kann bei verschiedenen Institutionen wie z. B. dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Krebsliga oder bei Pro Senectute hinterlegt werden: So ist sie im medizinischen Ernstfall schnell verfügbar. Die Patientenverfügung kann jederzeit unter Beachtung der gleichen Formvorschriften (Schriftlichkeit und eigenhändige Unterschrift) widerrufen oder abgeändert werden.
Hier findest du unsere Mustervorlagen für eine Patientenverfügung sowie weitere Informationen zur Rechtslage.