Nicht einverstanden mit der Erbteilung?
Was ist eine Erbteilung?
Die Erbteilung ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Teilung des Nachlasses. Die Erb/-innen (das können gesetzliche oder eingesetzte Erb/-innen sein) bilden eine Erbengemeinschaft und können einstimmig über das gesamte Erbe bestimmen. Sie können sogar vom Willen des Erblassers abweichen. Besteht jedoch keine Einigkeit über die Aufteilung, gibt es verschiedene Klagemöglichkeiten.
Was kann ich tun, wenn ich nicht einverstanden bin?
Wenn du mit der Teilung nicht einverstanden bist, hast du folgende Klagemöglichkeiten:
- Ungültigkeitsklage: Testamente oder Erbverträge mit schweren Mängeln können teilweise oder ganz für ungültig erklärt werden;
- Herabsetzungsklage: Bei Verletzung der gesetzlichen Pflichtteile werden die Teile der eingesetzten Erben und Vermächtnisnehmer herabgesetzt;
- Erbschaftsklage: Ein geerbter Gegenstand, welcher von einer anderen Person gehalten wird, kann gerichtlich herausverlangt werden;
- Ausgleichungsklage: Unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten werden zur Gleichbehandlung der gesetzlichen Erben an den zu erbenden Teil angerechnet;
- Erbteilungsklage: Aufteilung der Erbschaft durch ein Gericht.
Was muss ich berücksichtigen?
Die Ungültigkeits-, Herabsetzungs- und Erbschaftsklage musst du innerhalb eines Jahres ab Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes einreichen. Zehn Jahre nach Eröffnung des Erbganges bzw. des Testaments kannst du die Klage nicht mehr einreichen.
Die Ausgleichungsklage hat keine Frist und die Erbteilungsklage kann solange eingereicht werden, als das Erbe nicht oder nur teilweise aufgeteilt ist.
Unser Merkblatt zeigt dir im Detail die verschiedenen Möglichkeiten auf und erklärt dir, welche erbrechtliche Klage für dich Sinn macht.