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Wie erteile ich eine Vollmacht/Generalvollmacht?

Unsere Mustervorlage unterstützt dich bei der Erstellung einer Vollmacht.

Die Antwort im Detail

Hinweise zur Erteilung einer Generalvollmacht

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist die Erklärung, dass man entweder für gewisse oder alle möglichen Rechtsgeschäfte eine Vertretung bestimmt hat, die diese rechtsgültig abschliessen kann. 

Was heisst das im Detail?

Ausser für gewisse sogenannte höchstpersönliche Willenserklärungen wie Hochzeit, Testament oder Vaterschaftsanerkennung kann die Vollmacht grundsätzlich für alle Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. 
Es gibt gewisse gesetzliche Vertretungsverhältnisse (z. B. Eltern für die unmündigen Kinder) oder diejenige, die man durch Erteilen einer Vollmacht begründet. Man kann in einer erteilten Vollmacht entweder nur gewisse Bereiche, einzelne Rechtsgeschäfte oder mittels Generalvollmacht alle Rechtshandlungen und Geschäfte umfassen. 

Besteht ein Risiko, wenn ich eine Vollmacht erteile?

Die Stellvertetung kann die Rechtsgeschäfte, die von der Vollmacht umfasst sind, rechtsgültig abschliessen. Solche Geschäfte können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher lohnt es sich, gut zu überlegen, wem man eine Vollmacht erteilt. 

Wie mache ich das?

Um eine Vollmacht rechtlich gültig zu erstellen, muss die Vollmachtgeberin/der Vollmachtgeber handlungsfähig sein. Das heisst, sie/er muss volljährig und urteilsfähig sein. Grundsätzlich kann eine Vollmacht mündlich erteilt werden. Zu Beweiszwecken und um Missverständnisse zu verhindern, empfiehlt es sich jedoch eine schriftliche Vollmacht. Du kannst die Vollmacht einer sogenannten natürlichen Person erteilen oder aber auch einer juristischen (z.B. einer GmbH). 

Wie lange gilt eine Vollmacht?

Das kannst du selbst bestimmen. Soll sie aber über deinen Tod hinaus oder auch bei Urteilsunfähigkeit gelten, ist das ausdrücklich so festzuhalten (beachte hierzu auch unser Beitrag zum Vorsorgeauftrag https://www.myright.ch/de/rechtstipps/partnerschaft-familie/beistand-selbst-bestimmen). Du kannst die Stellvertretung bis zum Tod jederzeit widerrufen. Nach dem Tod können die Erb/-innen die Vollmacht widerrufen. Ist die Vollmacht z. B. auch einer Bank mitgeteilt worden, muss der Widerruf auch dort mitgeteilt werden.

Die Vollmacht erlischt in den folgenden Fällen: 

  • Erledigung des Geschäftes, für das die Vollmacht ausgestellt wurde
  • Zeitliche Befristung
  • Verzicht durch die Vertretung
  • Tod oder Handlungsunfähigkeit der/des Vertretenen (ausser die Vollmacht soll auch dann weitergelten)

Was passiert, wenn ein/e Vertreter/-in ohne Vollmacht handelt oder diese widerrufen wurde?

Grundsätzlich kann in diesem Fall keine Rechtswirkung zwischen der vertretenen Person und der dritten Person zustande kommen. Die/der Vertretene kann das Geschäft aber nachträglich genehmigen. Die dritte Person, die von der fehlenden Vollmacht nichts wusste, kann von der Vertreterin/vom Vertreter ohne Vollmacht Schadenersatz verlangen.

Weitere rechtliche Details und eine Mustervorlage für eine Vollmacht findest du hier zum Download.

Wichtige Dokumente
Mustervorlage Vollmacht Generalvollmacht