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Neue Verkehrsregeln 2024

Neues Jahr, neue Regeln. Wir klären, was sich 2024 im Strassenverkehr ändert.

Die Antwort im Detail

Alle Jahre wieder: Mit dem neuen Jahr treten auch wieder neue Verkehrsregeln in Kraft. Wir zeigen dir was genau sich ändert und was du tun musst, um für 2024 gerüstet zu sein. 

Ab 1. Januar 2024 

Automobilsteuer auf E-Autos  

Der Bundesrat hat im November 2023 beschlossen, per 1. Januar 2024 eine Automobilsteuer für E-Autos einzuführen. Künftig werden also auch Elektrofahrzeuge, die bisher aus klimapolitischen Gründen von dieser Steuer befreit waren, beim Import besteuert. Die Abgabe beträgt vier Prozent des Einkaufpreises. Diese zusätzliche Steuer werden die Importeure voraussichtlich über höhere Verkaufspreise finanzieren. Wenn du also 2024 planst ein neues E-Auto zu kaufen, musst du mit höheren Anschaffungspreisen rechnen. 

 

Neue Effizienzeinteilung für PW 

Das Uvek aktualisiert die Einstufung der Energieeffizienz von Personenwagen. Ab Januar 2024 könnte dies bei einigen Modellen eine Änderung der Kategorisierung von A bis G bedeuten. In Kantonen wie Bern, Freiburg, Glarus, Obwalden, St. Gallen und Thurgau hat dies Auswirkungen auf die Motorfahrzeugsteuer. Diese Neubewertung beeinflusst nicht nur den Kauf von Neuwagen, sondern kann auch Auswirkungen auf die laufende Fahrzeugbesteuerung haben. 

 

Einfachere Durchsetzung von Bussen aus Deutschland 

Ein neues Polizeiabkommen vereinfacht die Vollstreckung von Verkehrsbussen zwischen Deutschland und der Schweiz. Ab sofort können von Deutschland verhängte Bussgelder von Schweizer Behörden eingefordert werden. Dieses grenzüberschreitende Abkommen erlaubt es den zuständigen deutschen Behörden, in der Schweiz Anfragen zur Vollstreckung der Busse zu stellen. Gleiches gilt für deutsche Staatsangehörige, die in der Schweiz Verkehrsstrafen zahlen müssen. 

 

Ab 1. März 2024 

Änderungen bei der Fahrtauglichkeitsprüfung und Abbau von Doppelspurigkeiten 

Ab dem 1. März 2024 müssen sich Personen, die zum ersten Mal einen Lern- oder Führerschein beantragen, erst im Alter von 75 statt 65 Jahren einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Diese Anpassung entspricht den Kontrolluntersuchungen für bestehende Führerscheininhaber, die zur ersten Untersuchung mit 75 Jahren müssen. 

Ausserdem entfällt ab diesem Datum die Pflicht eines zusätzlichen Sehtests für Inhaber eines Führerscheins, die lediglich eine zusätzliche Ausweiskategorie erlangen möchten. 

 

Führerausweisentzug 

Ab März gilt eine wichtige Änderung im Bereich des Führerscheinentzugs. Wird ein Lernfahr- oder Führerausweis entzogen, ist es nicht mehr möglich, während der Entzugsdauer eine neue Ausweiskategorie zu erwerben, die unter normalen Umständen ebenfalls hätte entzogen werden müssen.

 

Längere Führerscheinprüfungen 

Neu müssen die Fahrprüfungen für die Führerscheinkategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr umfassen. Insbesondere für die Kategorie A verlängert sich die Prüfungszeit daher auf insgesamt 60 Minuten, gegenüber den bisherigen 30 Minuten. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Qualität und Sicherheit der praktischen Führerscheinprüfungen zu erhöhen und die angehenden Fahrerinnen und Fahrer besser auf den Strassenverkehr vorzubereiten. 

 

Ab 1. April 2024 

Tachopflicht für E-Bikes bis 45km/h 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit müssen E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer seit dem 1. April 2022 auch tagsüber ihr Licht einschalten. Zudem ist ab dem 1. April 2024 für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h ein Geschwindigkeitsmesser vorgeschrieben, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in Tempo 20- und 30-Zonen, zu gewährleisten. Bestehende E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden. Bei Nichtbefolgung dieser Regelung droht eine Ordnungsbusse von CHF 20.-. 

 

Pflichtsysteme für Neufahrzeuge 

Obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist, müssen ab dem 1. April 2024 alle neuen Fahrzeuge den EU-Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dazu gehört die Ausstattung mit obligatorischen Assistenzsystemen wie dem Tempoassistenten ISA, dem Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, dem Notfall-Spurhalteassistent, dem Notbremslicht, dem Rückfahrassistent und einem Unfalldatenschreiber (Blackbox). Diese Blackbox zeichnet Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, ABS- und ESP-Aktivität sowie Lenkwinkel auf. Im Falle eines Unfalls werden die Daten fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Ereignis gespeichert, um die Unfallrekonstruktionen zu erleichtern. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfallursachen genauer zu analysieren. 

 

Ab 1. November 2024 

Umstellung auf Führerscheinkarte 

Wer noch immer den traditionellen blauen Papierführerschein besitzt, muss diesen vor dem 1. November 2024 gegen den neuen, seit 2003 ausgestellten Führerausweis im Bankkarten-Format umtauschen. Ab diesem Stichtag gilt das Fahren mit einem Papierführerschein als Fahren ohne gültigen Führerschein, was mit einer Busse von CHF 20.- geahndet werden kann. Tausche deinen alten Führerschein frühzeitig um, um Sanktionen zu vermeiden.