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Ausserordentliche Kündigung durch den Mieter

Möchtest du deine Wohnung aus einem wichtigen Grund ausserordentlich kündigen? MyRight erklärt dir, worauf du achten musst.

Die Antwort im Detail

Wenn du deine Wohnung ausserordentlich kündigen musst...

Was ist eine ausserordentliche Kündigung?

Unter den Begriff "ausserordentliche Kündigung durch die Mieterschaft" fallen Kündigungen aus wichtigem Grund sowie die fristlose Kündigung. Die ausserordentliche Kündigung muss man zunächst von anderen Kündigungsarten abgrenzen.

  • Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen und Termine eingehalten werden. Siehe hierzu unseren Beitrag Ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch die Mieterin oder den Mieter.
  • Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht zur vorzeitigen Rückgabe der Mietsache und zur Suche nach einem Nachmieter oder einer Nachmieterin. Dazu haben wir dir hier alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
  • Wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Mietsache nicht übergibt: Falls dein Einzug nicht möglich oder unzumutbar ist (z. B. noch keine Fenster vorhanden), kannst du – nachdem der Vermieterin oder dem Vermieter eine Frist von einigen Tagen gewährt wurde – vom Vertrag zurücktreten. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um eine Kündigung, sondern um einen speziellen Grund für die Auflösung des Mietverhältnisses.

Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund:

Diese kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 

Was ist ein «wichtiger Grund»?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Kündigung auf den nächsten Kündigungstermin nicht zumutbar ist. Dann kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden. Die Hürde hierfür ist sehr hoch. Ein Beispiel ist die Kündigung einer Mieterin, die nach einem Einbruch panikartige Angstzustände hatte.

Die fristlose Kündigung:

Wenn ein nachträglich entstandener Mangel an der Mietsache so schwer wiegt, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist und dies die Mieterschaft nicht selbst verschuldet hat, kann fristlos gekündigt werden. Dadurch wird das Mietverhältnis sofort beendet. Zuerst muss jedoch der Vermieterin oder dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gewährt werden. Wird der Schaden nicht behoben, musst du sofort unter Angabe des Grundes kündigen. Kündigst du nicht unmittelbar, riskierst du, dass man dir vorwirft, dass der Mangel doch nicht so schwerwiegend war und es zumutbar war, in der Wohnung zu bleiben. Ein Beispiel für eine fristlose Kündigung ist, wenn bei jedem Regenfall viel Wasser in das Mietobjekt eindringt und die Vermieterin oder der Vermieter den Mangel nicht behebt. 

Weitere Details und rechtliche Hinweise zum Thema Wohnungskündigung bieten wir dir unten gratis zum Download an.

Wichtige Dokumente
Merkblatt ausserordentliche Kündigung Mieter