Du bist Stockwerkeigentümer?
Was ist Stockwerkeigentum?
Wenn du eine Eigentumswohnung oder einen Hausteil kaufst, erwirbst du einen Teil eines Grundstücks. Du erwirbst genau genommen Miteigentum mit den anderen Stockwerkeigentümer/-innen und erhältst durch ein Sonderrecht das alleinige Nutzungsrecht an einem abgegrenzten Teil des Grundstücks. Die Grundstücksteile, die du mit den anderen teilst, unterliegen speziellen Regelungen. So können z. B. die Aussenfassade oder tragende Strukturen nicht einfach im Alleingang verändert werden. Ebenso musst du dich im Verhältnis deines Anteils an gemeinsam anfallenden Kosten wie Hauswartung, Gartenpflege oder auch Erneuerung einer gemeinsamen Heizung beteiligen. Dieses Verhältnis nennt man Wertquote. Diese bestimmt auch die Höhe des Stimmrechts an der Versammlung der Stockwerkeigentümer/-innen.
Warum braucht es ein Reglement?
Gemäss Gesetz können die Stockwerkeigentümer/-innen ein Reglement verlangen, das die Verwaltung und Benutzung festhält. Mit ihm kann von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen zwingend sind. Eine zwingende Bestimmung regelt z. B., welche Gebäudeteile gemeinschaftlich genutzt werden.
Was soll in einem Reglement enthalten sein?
- Aufteilung, Wertquoten und deren Änderung, Sonderrechte, gemeinschaftliche Teile
- Benutzung der Gebäudeteile im Sonderrecht
- Benutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile
- Gemeinschaftliche Kosten
- Unterhalt, Umbau und Erneuerung der Gebäude
- Stockwerkeigentümerversammlung
- Verwaltung
- Änderung im Bestand der Gemeinschaft und Aufhebung des Stockwerkeigentums
Wie wird ein Reglement erstellt?
Das Reglement wird meist schon bei der Begründung des Eigentums schriftlich erstellt und kann im Grundbuch angemerkt sein. Dadurch kann z. B. eine nachträgliche Käuferschaft eines Stockwerkeigentumsanteils nicht behaupten, sie hätte das Reglement nicht gekannt.
Genauere rechtliche Details zum Stockwerkeigentum und was genau im Reglement geregelt werden soll findest du in unserer Checkliste zum Download.