Lese die Auswirkungen der neusten Entwicklungen in unserem Rechtstipp Corona: Die neusten Entscheidungen des Bundes und ihre Auswirkungen
Corona: Was muss ich beim Umzug berücksichtigen?
Stand 18.03.2021
Trotz Coronavirus wird gezügelt. Wichtig ist es jedoch, sich auch beim Umzug an alle Sicherheitsmassnahmen gemäss BAG (Bundesamt für Gesundheit) zu halten.
Was es für dich bedeutet, während der Corona-Krise in dein neues Zuhause zu ziehen, erklärt dir MyRight.
Ich ziehe Ende Monat in eine neue Wohnung und muss die alte Wohnung abgeben. Gibt es bezüglich Wohnungsübernahme und -abgabe gesetzliche Vorschriften, die ich berücksichtigen muss?
Grundsätzlich gelten auch in der aktuellen Situation die Bestimmungen des Mietrechts. Das heisst, die alte Wohnung muss zum vereinbarten Zeitpunkt – am letzten Tag des Monats oder, wenn dies vertraglich so geregelt ist, am nächsten Werktag bis 12:00h – abgegeben werden. Du hast auch weiterhin ein Anrecht darauf, die neu gemietete Wohnung auf Vertragsbeginn oder zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen. Und du bist ab Vertragsbeginn für die Bezahlung der fälligen Mietzinse verantwortlich.
Ich fühle mich unsicher und möchte mich gesundheitlich nicht in Gefahr bringen, wenn ich am Wochenende umziehe. Deshalb möchte ich lieber abwarten und in meiner alten Wohnung bleiben. Darf ich das?
Rein gesundheitliche Bedenken erlauben es dir nicht, die Wohnung nicht abzugeben und die neue entsprechend nicht zu übernehmen. Denkbar ist aber, dass aufgrund der aktuellen Situation zusätzliche Sicherheitsmassnahmen getroffen werden können: So kannst du beispielsweise deine Vermieterin bzw. deinen Vermieter bitten, auf die Durchführung einer physischen Wohnungsübergabe zu verzichten. Du kannst die Schlüssel der Vermieterin bzw. dem Vermieter eingeschrieben retournieren oder im Freien übergeben. In einem solchen Fall raten wir dir, den Zustand der Wohnung vor dem Auszug bzw. nach dem Einzug detailliert mit einem Protokoll und Fotos zu dokumentieren.
Wir raten dir auf jeden Fall, dich umgehend mit deiner Vermieterin, deinem Vermieter oder der Verwaltung deiner Wohnung in Verbindung zu setzen, um deine Bedenken zu äussern und eine Lösung zu finden. Viele Vermieter*innen haben aufgrund der aktuellen Lage das Prozedere der Wohnungsübergabe bereits angepasst.
Aufgrund der Coronakrise führte die Vermieterin bzw. der Vermieter meiner neuen Wohnung keine ordentliche Wohnungsübergabe mit mir durch. Beim Einzug fallen mir aber mehrere Schäden auf, die durch den Vormieter verursacht wurden. Sie sind im Übergabe-Protokoll nicht vermerkt. Was muss ich tun?
Es ist wichtig, dass du Mängel bzw. Schäden in der neuen Wohnung umgehend dokumentierst und sie der neuen Vermieterin bzw. dem neuen Vermieter sofort meldest. Am besten per Einschreiben. Lass dir die Mängel von der Verwaltung oder der Vermieterin bzw. dem Vermieter ebenfalls schriftlich bestätigen und lege dies zu deinen Unterlagen. So kannst du Diskussionen bei einem Auszug verhindern.
Ich halte mich zur Zeit noch im Ausland auf und kann nicht in die Schweiz einreisen. Der Einzugstermin rückt näher. Was soll ich tun?
Ist eine Übergabe deiner alten Wohnung oder die Übernahme deiner neuen Wohnung nicht möglich, empfehlen wir dir, sofort mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Schildere deine Situation und sucht gemeinsam eine Lösung.
Ich bin am Virus erkrankt und kann meine alte Wohnung nicht abgeben. Was soll ich tun?
Das Mietrecht gilt weiterhin – auch wenn du am Coronavirus erkrankt bist. Wir empfehlen dir, umgehend mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen und nach einer Lösung zu suchen. Aktuell sind individuelle Lösungen gefragt. Wo möglich und sinnvoll, sollte in Absprache mit allen Parteien der Zügeltermin verschoben werden. Es ist dafür aber eine Zustimmung aller Parteien notwendig.
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