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Entschädigung im ÖV – Geld zurück bei Verspätungen

Passagiere im öffentlichen Verkehr erhalten ab 2021 mehr Rechte

Die Antwort im Detail

Als Passagierin oder Passagier hast du im öffentlichen Verkehr ab dem 1. Januar 2021 stärkere Rechte erhalten. Ab einer Stunde Verspätung hast du Anrecht auf Rückerstattungen oder Entschädigungen. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung. Reisende haben die folgenden Möglichkeiten:

Rückerstattung

Wird eine Reise aufgrund von Verspätungen oder Kursausfällen zwecklos, gibt es für dich die folgenden Möglichkeiten:

  • Wird die Reise gar nicht erst angetreten, erhältst du den vollständigen Billettpreis zurück.
  • Muss die Reise wegen der Verspätung oder Kursausfall abgebrochen werden, kannst du ohne eine Nachzahlung von unterwegs zum Ausgangspunkt der Reise zurückkehren und erhältst eine Rückerstattung auf den vollen Fahrpreis. 
  • Möchtest du freiwillig auf die Weiterreise verzichten, hast du Anrecht auf eine anteilige Erstattung des Fahrpreises.

Entschädigung

Wird eine Reise bei einer Verspätung oder einem Kursausfall fortgesetzt, so hast du eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Eine Rückerstattung steht dir deshalb nicht zu. Du hast aber bei Verspätungen von über einer Stunde am Zielort Anrecht auf eine Entschädigung.

  • Bei Verspätungen von über einer Stunde hast du Anrecht auf eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent des bezahlten Fahrpreises (Der Ticketpreis muss hier mindestens 20 Franken betragen).
  • Bei Verspätungen von über zwei Stunden hast du Anrecht auf eine Entschädigung von mindestens 50 Prozent des Fahrpreises (Der Ticketpreis muss hier mindestens 10 Franken betragen)

Um den Aufwand der Transportunternehmen im Rahmen zu halten, ist der mindeste Rückforderungsbetrag auf fünf Franken angesetzt. Ausgenommen von der Entschädigungsregel sind Seilbahnen und die Schifffahrt, da diese von schwierigen Wetterverhältnissen besonders stark beeinträchtigt werden.

Wie und wann erhalte ich meine Entschädigung?

Die Transportunternehmen müssen dir die Entschädigung in der Regel innert 30 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung ausbezahlen (Bei Verspätung: Online-Antragsformular oder via Formular im Download-Bereich, bei Kursausfall: kannst du dich direkt beim jeweiligen Transportunternehmen melden). Die Entschädigung kann in Form von Reisegutscheinen ausgerichtet werden, sofern diese bezüglich der Gültigkeitsdauer und des Zielorts flexibel sind. Du kannst aber auch die Auszahlung des Betrags einfordern. Der Entschädigungsanspruch gilt auch, wenn die Verspätung durch höhere Gewalt verursacht wurde, z. B. durch einen Erdrutsch oder Steinschlag. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen dir die Transportunternehmen Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.

 

Entschädigung für Abobesitzerinnen und -besitzer der SBB

Besitzt du ein GA, oder ein Strecken- oder Verbundabo der SBB, hast du Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe des Tageswertes deines Abos. Der Mindestwert wurde auf CHF 5.– festgelegt, maximal werden während der gesamten Abolaufzeit 10 Prozent des Abo-Wertes entschädigt.

 

Entschädigungen bei internationalen Fernbuslinien

Die Passagierrechte im internationalen Linienbusverkehr («Fernbusse») unterscheiden sich von denjenigen im ÖV. Bei den Fernbussen gelten sie bei Abfahrtsverspätungen von mehr als zwei Stunden. Dies weil die Ankunftszeit von Fernbussen von äusseren Faktoren wie Strassenverhältnissen oder Verkehrsunfällen abhängig ist.
Bei einer Abfahrtsverspätung von mindestens 120 Minuten muss dir das Unternehmen eine alternative Fahrmöglichkeit zum Ziel ohne Aufpreis oder wahlweise die Rückerstattung des Kaufpreises anbieten. Bei Unfällen mit einem Bus muss dir das Unternehmen eine angemessene Unterstützung anbieten, beispielsweise Verpflegung und bei Bedarf eine Unterkunft.

 

Beschwerdestelle beim Bundesamt für Verkehr (BAV)

Bist du mit dem Entscheid vom Transportunternehmen nicht einverstanden, kannst du dein Anliegen vom BAV prüfen lassen. Das BAV hat dazu eine sogenannte Durchsetzungsstelle eingerichtet. 

 

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Wichtige Dokumente
Entschädigungsantrag für Verspätungen